Einladung zur Mitgliederversammlung mit Hygienevorschriften

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung der TG 1879 Traisa e.V.
am Montag, dem 12.07.21 um 20.00 Uhr, in der Hans-Seely-Halle in Traisa.

 

Eingeladen sind alle Mitglieder der TG 1879 Traisa e.V.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr

 

Tagesordnung

TOP 1: Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung, Totengedenken

TOP2: Ehrungen

TOP3: Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung

TOP 4: Übungsleiter, Trainer und Helfer Dankeschön 2021

TOP5:  Bericht des Vorstandes und Berichte der Abteilungen

TOP6: Bericht des Rechners

TOP7: Bericht der Kassenprüfer

TOP 8: Entlastung des Vorstandes

TOP 9: Neuwahl des Vorstandes (1. + 2. Vorsitzender, Schriftführer, Rechner, Beisitzer, Zeugwart, Fahnenträger)

TOP 10: Neuwahlen der Kassenprüfer

TOP 11: Anträge (sind bis spätestens 05.07.20 schriftlich beim 1. Vorsitzenden einzureichen)

TOP 12: Verschiedenes

 

Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung liegt am 12.07.2021 ab 18:30 Uhr zur Kenntnisnahme in der Hans-Seely-Halle aus. Selbsttest können ab 18:30 Uhr in der HSH durchgeführt werden.

 

Wichtige Hygiene-Regelungen, die unbedingt eingehalten werden müssen!

  • medizinische Maske (FFP2/OP-Maske) muss während des gesamten Aufenthaltes in der Hans-Seely-Halle getragen werden.
  • Testnachweis (nach Stand 11.06.2021)o negativer Testnachweis wird benötigt (max. 24h alt) z.B. Bürgertest

    o ein durch die TGT zur Verfügung gestellter Schnelltest kann unter Aufsicht in der Hans-Seely-Halle ab 18:30 Uhr gemacht werden.

  • Die TGT kann ein Restrisiko nicht ausschließen. Wer sich nicht sicher ist, ob das Risiko einer Teilnahme an der Mitgliederversammlung für sich verantwortbar ist, sollte im Zweifelsfall nicht daran teilnehmen.
  • Individuelles Risiko sowie den Gesundheitszustand der Teilnehmer/innen muss von diesen in eigenem Ermessen vor der Versammlung eingeschätzt werden. Auf die Teilnahme ist bei akuten Symptomen zu verzichten.
  • Alle Teilnehmer/innen bestätigen mit Unterschrift in der Mitgliederliste, dass sie über die Hygienemaßnahmen und das Risiko informiert sind. Ebenfalls geben die Teilnehmer/innen mit dieser Unterschrift die Einwilligung zur Teil- nahme (Einwilligungserklärung) ab und bestätigen ihre Teilnahme.
  • Desinfektionsmittel sind zu benutzen.
  • max. Personenanzahl von 100 Personen – 1,5 m Abstand (außer Angehörige des eigenen Hausstandes) – nur Bestuhlung. Ausgenommen gsf-Vorstand zur Mode- ration. Genesene und 2x Geimpfte, sowie Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.
  • Beim Betreten der Halle Abstand einhalten
  • die Laufwege/Einbahnstraßenregelung in der HSH sind zu beachten
  • die ausgehängten Hygieneregeln sind einzuhalten
  • jeglicher Körperkontakt sollte unterbleiben
  • nicht mit (ungewaschenen) Händen ins Gesicht fassen
  • der Saal wird vor und bei Bedarf während der Versammlung gelüftet.
  • der Aufenthalt in der Halle ist auf die Versammlungszeit beschränkt
  • beim Betreten der Halle Hände desinfizieren
  • im Toilettenbereich die Hygienehinweise zum richtigen Händewaschen beachten
  • Die Teilnehmer/innen gehen bei Bedarf einzeln zur Toilette