Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung der TG 1879 Traisa e.V.
am Montag, dem 12.07.21 um 20.00 Uhr, in der Hans-Seely-Halle in Traisa.
Eingeladen sind alle Mitglieder der TG 1879 Traisa e.V.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
Tagesordnung
TOP 1: Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung, Totengedenken
TOP2: Ehrungen
TOP3: Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
TOP 4: Übungsleiter, Trainer und Helfer Dankeschön 2021
TOP5: Bericht des Vorstandes und Berichte der Abteilungen
TOP6: Bericht des Rechners
TOP7: Bericht der Kassenprüfer
TOP 8: Entlastung des Vorstandes
TOP 9: Neuwahl des Vorstandes (1. + 2. Vorsitzender, Schriftführer, Rechner, Beisitzer, Zeugwart, Fahnenträger)
TOP 10: Neuwahlen der Kassenprüfer
TOP 11: Anträge (sind bis spätestens 05.07.20 schriftlich beim 1. Vorsitzenden einzureichen)
TOP 12: Verschiedenes
Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung liegt am 12.07.2021 ab 18:30 Uhr zur Kenntnisnahme in der Hans-Seely-Halle aus. Selbsttest können ab 18:30 Uhr in der HSH durchgeführt werden.
Wichtige Hygiene-Regelungen, die unbedingt eingehalten werden müssen!
- medizinische Maske (FFP2/OP-Maske) muss während des gesamten Aufenthaltes in der Hans-Seely-Halle getragen werden.
- Testnachweis (nach Stand 11.06.2021)o negativer Testnachweis wird benötigt (max. 24h alt) z.B. Bürgertest
o ein durch die TGT zur Verfügung gestellter Schnelltest kann unter Aufsicht in der Hans-Seely-Halle ab 18:30 Uhr gemacht werden.
- Die TGT kann ein Restrisiko nicht ausschließen. Wer sich nicht sicher ist, ob das Risiko einer Teilnahme an der Mitgliederversammlung für sich verantwortbar ist, sollte im Zweifelsfall nicht daran teilnehmen.
- Individuelles Risiko sowie den Gesundheitszustand der Teilnehmer/innen muss von diesen in eigenem Ermessen vor der Versammlung eingeschätzt werden. Auf die Teilnahme ist bei akuten Symptomen zu verzichten.
- Alle Teilnehmer/innen bestätigen mit Unterschrift in der Mitgliederliste, dass sie über die Hygienemaßnahmen und das Risiko informiert sind. Ebenfalls geben die Teilnehmer/innen mit dieser Unterschrift die Einwilligung zur Teil- nahme (Einwilligungserklärung) ab und bestätigen ihre Teilnahme.
- Desinfektionsmittel sind zu benutzen.
- max. Personenanzahl von 100 Personen – 1,5 m Abstand (außer Angehörige des eigenen Hausstandes) – nur Bestuhlung. Ausgenommen gsf-Vorstand zur Mode- ration. Genesene und 2x Geimpfte, sowie Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.
- Beim Betreten der Halle Abstand einhalten
- die Laufwege/Einbahnstraßenregelung in der HSH sind zu beachten
- die ausgehängten Hygieneregeln sind einzuhalten
- jeglicher Körperkontakt sollte unterbleiben
- nicht mit (ungewaschenen) Händen ins Gesicht fassen
- der Saal wird vor und bei Bedarf während der Versammlung gelüftet.
- der Aufenthalt in der Halle ist auf die Versammlungszeit beschränkt
- beim Betreten der Halle Hände desinfizieren
- im Toilettenbereich die Hygienehinweise zum richtigen Händewaschen beachten
- Die Teilnehmer/innen gehen bei Bedarf einzeln zur Toilette